- Nachsichtakkreditive
- Oberbegriff für ⇡ Akkreditive, bei denen die Auszahlung des Akkreditivgegenwerts an den Begünstigten nicht im Gegenzug zur Dokumentenaufnahme erfolgt (wie dies bei ⇡ Sichtzahlungsakkreditiven grundsätzlich der Fall ist), sondern erst nach Ablauf der sog. Nachsichtfrist. Zu den N. zählen die ⇡ Akkreditive mit hinausgeschobener Zahlung (Deferred-Payment-Akkreditive) sowie die ⇡ Akzeptakkreditive, bei denen der Zahlungszeitpunkt bis zur Wechselfälligkeit hinausgeschoben ist.
Lexikon der Economics. 2013.