Nachsichtakkreditive

Nachsichtakkreditive
Oberbegriff für  Akkreditive, bei denen die Auszahlung des Akkreditivgegenwerts an den Begünstigten nicht im Gegenzug zur Dokumentenaufnahme erfolgt (wie dies bei  Sichtzahlungsakkreditiven grundsätzlich der Fall ist), sondern erst nach Ablauf der sog. Nachsichtfrist. Zu den N. zählen die  Akkreditive mit hinausgeschobener Zahlung (Deferred-Payment-Akkreditive) sowie die  Akzeptakkreditive, bei denen der Zahlungszeitpunkt bis zur Wechselfälligkeit hinausgeschoben ist.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung — Deferred Payment Akkreditiv; zählt zur Gruppe der ⇡ Nachsichtakkreditive. Die Auszahlung des Akkreditivbetrags an den Akkreditivbegünstigten erfolgt nicht im Gegenzug zur Einreichung und Aufnahme der Dokumente, sondern ist auf einen späteren,… …   Lexikon der Economics

  • Akzeptakkreditiv — umfasst die Akzeptleistung der akkreditiveröffnenden Bank bzw. einer von dieser beauftragten anderen Bank auf einer Tratte des Akkreditivbegünstigten (des Exporteurs) im Rahmen eines Dokumentenakkreditivs. A. zählen zur Gruppe der ⇡… …   Lexikon der Economics

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